Finanzplanung

Kinder finanziell absichern: früh anfangen zahlt sich aus

Die meisten Eltern denken an die Zukunft ihres Kindes, sobald es da ist, und schieben die konkrete Umsetzung dann doch wieder auf. Verständlich, es gibt in den ersten Jahren genug andere Baustellen. Nur kostet genau dieses Aufschieben am Ende echtes Geld, weil beim Vermögensaufbau fürs Kind nicht die Höhe der Rate den größten Unterschied macht, sondern wie früh sie startet.

Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt

Kinder sind über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragsfrei mitversichert, das deckt die medizinische Grundversorgung gut ab. Zwei Lücken bleiben trotzdem: Unfälle in der Freizeit, auf dem Spielplatz oder beim Sport sind oft nur teilweise abgesichert, anders als bei Schulunfällen greift hier keine automatische gesetzliche Unfallversicherung. Und sollte ein Kind durch Krankheit oder Unfall dauerhaft in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden, zahlt der Staat im Erwachsenenalter nur eine geringe Grundsicherung, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung für Kinder und Jugendliche schließt diese Lücke frühzeitig und günstig, weil der Gesundheitszustand in jungen Jahren meist noch unbelastet ist.

Der Staat zahlt jetzt mit: die Frühstartrente

Seit dem 12.08.2026 liegt ein Regierungsentwurf vor, der sogenannte Frühstartrente: Der Bund zahlt für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Start ist der Geburtsjahrgang 2020, danach wächst jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinein. Eltern dürfen freiwillig zuzahlen, das Kapital bleibt bis zur Rente mit 65 angelegt und wächst steuerfrei weiter.

Das Gesetz ist, Stand heute, noch nicht final beschlossen, die Bundesregierung strebt eine Verabschiedung bis Ende 2026 an, rückwirkend zum 01.01.2026. Das Bundesfinanzministerium rechnet in seiner Beispielrechnung mit 7 Prozent unterstellter Rendite, ohne Garantie.

BMF-Beispielrechnung Frühstartrente, Kapital mit 65 Jahren
53.000 € Nur staatliche Förderung 107.000 € Mit 10 € Eltern- beitrag im Monat

10 Euro im Monat sind kein Vermögensaufbau im eigentlichen Sinne, dafür aber ein guter Anlass, das Thema grundsätzlich anzugehen, auch für Kinder, die noch nicht 6 Jahre alt sind oder außerhalb des förderberechtigten Jahrgangs liegen.

Der eigentliche Hebel: Zeit statt Betrag

Wer früh anfängt, muss nicht mehr einzahlen, um am Ende deutlich mehr herauszubekommen, der Zinseszins übernimmt einen großen Teil der Arbeit. Das Beispiel zeigt denselben monatlichen Betrag, einmal ab der Geburt und einmal erst ab dem zehnten Geburtstag angelegt, beide bis zum 18. Geburtstag, kalkuliert mit 6 Prozent Rendite pro Jahr, wie sie breit gestreute Fondssparpläne langfristig historisch erzielt haben, keine Garantie für die Zukunft.

50 € im Monat, bis zum 18. Geburtstag, 6 % Rendite p. a.
19.368 € Ab Geburt (18 Jahre) 6.141 € Ab 10 Jahren (8 Jahre) Einzahlung Wertzuwachs

Zehn Jahre früher starten verdoppelt die Einzahlungen von 4.800 auf 10.800 Euro, also etwas mehr als das Doppelte. Das Endkapital steigt dagegen von rund 6.100 auf rund 19.400 Euro, mehr als das Dreifache. Der Unterschied entsteht allein durch die Zeit, in der der Wertzuwachs selbst wieder Wertzuwachs erzeugt.

Steuerlich clever: das Depot auf den Namen des Kindes

Ein Depot, das rechtlich dem Kind gehört statt den Eltern, nutzt dessen eigene Steuerfreibeträge: den Sparerpauschbetrag von aktuell 1.000 Euro im Jahr plus den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026, Einzelperson). Solange das Kind keine weiteren nennenswerten Einkünfte hat, bleiben Kapitalerträge bis in den fünfstelligen Bereich pro Jahr steuerfrei, über 18 Jahre ein spürbarer Vorteil gegenüber einem Depot im Namen der Eltern.

Das Geld gehört dann wirklich dem Kind. Rechtlich handelt es sich um eine Schenkung, Eltern verwalten das Depot nur treuhänderisch und dürfen es nicht für eigene Zwecke zurückholen. Zu hohe Kapitalerträge können außerdem Auswirkungen auf die beitragsfreie Familienversicherung oder später auf BAföG haben, das lohnt sich im Einzelfall gegenzurechnen.

Was du daraus mitnehmen kannst

  • Die GKV deckt nicht alles ab. Freizeitunfälle und das Risiko einer dauerhaften Erwerbsminderung bleiben Lücken, die sich in jungen Jahren günstig schließen lassen.
  • Die Frühstartrente ist ein kleiner, noch nicht final beschlossener Baustein, 10 Euro im Monat vom Staat, kein Ersatz für eigene Vorsorge.
  • Zeit schlägt Betrag. 10 Jahre früher starten bringt bei gleicher Rate ein Vielfaches des Endkapitals, nicht nur die doppelte Einzahlung.
  • Ein Depot im Namen des Kindes nutzt eigene Steuerfreibeträge, dafür gehört das Geld dann auch wirklich dem Kind.
  • Der erste Schritt zählt mehr als der perfekte Plan. Lieber heute mit einem kleinen Betrag anfangen als auf die ideale Lösung warten.

Welche Kombination aus Absicherung und Sparplan zu eurer Familie passt, hängt von eurer Situation ab, vom Alter des Kindes bis zum monatlichen Spielraum. Das schauen wir uns gerne gemeinsam an.

→ Rechne die Frühstartrente für dein Kind durch: Frühstartrente-Rechner

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung. Frühstartrente: Regierungsentwurf, Kabinettsbeschluss 12.08.2026, Quelle Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de, Pressemitteilung 12.08.2026) und Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand 17.08.2026, noch nicht final verabschiedet, Beispielrechnung ohne Rendite- oder Ergebniszusage. Sparerpauschbetrag 1.000 Euro und Grundfreibetrag 12.348 Euro: Stand 2026. Zinseszins-Beispiel: vereinfachte Modellrechnung mit konstanter Rendite, ohne Kosten, Steuern und Inflation, keine Garantie für künftige Wertentwicklung. Für verbindliche Details gilt der Rat eines Steuerberaters oder einer individuellen Beratung.