Riester, Rürup, bAV: Welche geförderte Vorsorge zu wem passt
Drei Namen, die in fast jedem Gespräch über Altersvorsorge fallen: Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die meisten kennen die Begriffe, aber kaum jemand weiß, welcher davon zur eigenen Situation passt. Kein Wunder, denn die drei sind für völlig unterschiedliche Menschen gemacht.
Die gute Nachricht zuerst: Bei allen drei Wegen zahlt jemand anderes mit, der Staat oder der Arbeitgeber. Die Kunst ist nur, den Topf zu finden, der für dich am meisten bringt.
Betriebliche Altersvorsorge: für fast jeden Angestellten der stärkste Hebel
Bei der bAV wandelst du einen Teil deines Bruttogehalts um, bevor Steuer und Sozialabgaben greifen. Dazu kommt ein gesetzlich vorgeschriebener Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent, überall dort, wo dein Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Aus 100 Euro Bruttoverzicht werden dadurch oft nur 50 bis 60 Euro echter Netto-Aufwand, während gleichzeitig 100 Euro plus Zuschuss für deine Rente arbeiten.
Für wen: fast alle Angestellten mit Zugang zur bAV. Besonders stark, wenn dein Arbeitgeber freiwillig mehr zuschießt als die Pflicht verlangt. Weniger attraktiv bei sehr niedrigem Einkommen oder kurz vor der Rente.
Rürup, auch Basisrente genannt: der Hebel für hohe Steuersätze
Beiträge zur Rürup-Rente kannst du seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert (Größenordnung rund 29.000 Euro für Alleinstehende, rund 58.000 Euro für Verheiratete, Stand vor jeder Nutzung beim Steuerberater prüfen). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bringt jeder eingezahlte Euro rund 42 Cent Steuerersparnis im selben Jahr.
Für wen: vor allem Selbstständige und Freiberufler ohne Zugang zu bAV oder Riester, für die Rürup oft der wichtigste steuerbegünstigte Vorsorgeweg überhaupt ist. Auch für Angestellte mit hohem Einkommen interessant, weil die Ersparnis mit dem Steuersatz wächst.
Riester: am stärksten für Familien mit Kindern
Riester kombiniert eine direkte Grundzulage mit Kinderzulagen und, je nach Einkommen, einem zusätzlichen Steuervorteil über die Günstigerprüfung des Finanzamts. Um die volle Förderung zu bekommen, musst du einen Mindesteigenbeitrag leisten, grob 4 Prozent deines Vorjahresbruttos, gedeckelt. Bei Familien mit mehreren Kindern kann die Summe aus Grund- und Kinderzulagen einen großen Teil des jährlichen Sparbeitrags ausmachen, ein spürbarer Zuschuss vom Staat auf die eigene Vorsorge.
Für wen: Familien mit Kindern, besonders wenn ein Elternteil in Teilzeit arbeitet oder ein geringeres Einkommen hat, weil die Zulagen dort relativ am stärksten wirken. Voraussetzung ist eine unmittelbare oder mittelbare Zulageberechtigung, etwa als rentenversicherungspflichtig Beschäftigter oder Beamter.
Und wenn mehrere Töpfe passen würden?
Das kommt häufiger vor, als man denkt. Ein angestellter Vater mit zwei Kindern kann grundsätzlich sowohl bAV als auch Riester nutzen. Die Reihenfolge, die ich in der Beratung meistens empfehle: zuerst den Topf, bei dem am meisten fremdes Geld dazukommt, danach den nächsten. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, das hängt von Einkommen, Familienstand, Arbeitgeber und davon ab, was du sonst schon abgesichert hast.
Was du daraus mitnehmen kannst
- bAV: für die meisten Angestellten der stärkste Hebel, weil Arbeitgeber und Staat gemeinsam mitzahlen.
- Rürup: besonders für Selbstständige und hohe Steuersätze, dafür ist das Kapital fest gebunden.
- Riester: am stärksten für Familien mit Kindern, wegen der Zulagen.
- Bei allen drei gilt: nachgelagerte Besteuerung im Alter mitdenken, und die Wahl hängt vom Einzelfall ab, nicht von Faustregeln aus dem Internet.
Ich rede in einem Erstgespräch nicht zuerst über Produkte, sondern rechne mit dir durch, welcher Topf bei deiner Situation am meisten bringt. Das kostet dich nichts außer 20 Minuten.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Genannte Beträge, Prozentsätze und Höchstgrenzen sind vereinfacht und können sich durch Gesetzesänderungen verschieben, sie ersetzen keine Prüfung deiner persönlichen Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungswerke und die im Jahr deiner Einzahlung geltenden gesetzlichen Regelungen. Stand: 2026.