Finanzplanung

Selbstständig: Diese finanziellen Bausteine solltest du kennen

Als Angestellter läuft vieles automatisch: Lohnfortzahlung, Krankengeld, Rentenbeiträge, Arbeitslosenversicherung. Als Selbstständiger entscheidest du über jeden dieser Bausteine selbst, und zwar aktiv, sonst entscheidet im Zweifel niemand. Vier Stellen, an denen diese Eigenverantwortung am stärksten durchschlägt und die wenigsten im Alltag auf dem Schirm haben.

Baustein 1: Wenn du krank wirst, zahlt oft niemand

Angestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach greift gesetzliches Krankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben diesen Anspruch nur, wenn sie ihn ausdrücklich über den Wahltarif mit Krankengeldanspruch nach § 53 Abs. 6 SGB V bei ihrer Kasse abgeschlossen haben, oder über eine private Krankentagegeld-Versicherung. Ohne diesen Zusatzschritt gilt: keine Arbeit, kein Einkommen, kein Ersatz.

Monatliche Lücke bei längerer Krankheit, Beispiel 4.000 € brutto / 2.600 € netto
Netto 2.600 € Angestellt Lücke rund 550 € Netto 2.600 € Selbstständig Lücke 2.600 € Krankengeld Fehlender Teil

Das gesetzliche Krankengeld ist ohnehin gedeckelt: der niedrigste Wert aus 90 Prozent des Nettos, 70 Prozent des Bruttos und 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2026 rund 4.068,75 Euro), abzüglich rund 12,4 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung. Schon Angestellte landen damit unter ihrem gewohnten Netto. Selbstständige ohne Zusatzabsicherung fallen auf null.

Baustein 2: Deine Arbeitskraft hat kein automatisches Auffangnetz

Wer nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, zahlt dort häufig auch keine Beiträge ein und hat damit auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die für Angestellte ohnehin nur eine Grundsicherung ist. Fällt die Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall dauerhaft aus, bleibt ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oft nur das eigene Ersparte, und das meist deutlich schneller aufgebraucht, als die meisten einplanen. Wie groß diese Lücke konkret ausfällt und wie eine BU sie schließt, steht ausführlich im Artikel Berufsunfähigkeit: Warum deine Arbeitskraft dein größtes Kapital ist.

Baustein 3: Altersvorsorge ist deine Entscheidung, nicht die deines Arbeitgebers

Ohne Arbeitgeberanteil und ohne automatischen Rentenbeitrag musst du als Selbstständiger selbst entscheiden, wie viel von deinem Gewinn in die Zukunft fließt. Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist dabei steuerlich der kräftigste Hebel: Beiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzbar, bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro (2026, Einzelveranlagung) beziehungsweise 61.652 Euro (Zusammenveranlagung), orientiert am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung.

Rürup-Beitrag 20.000 €, Grenzsteuersatz 42 %, steuerliche Entlastung
20.000 € Rürup-Beitrag 11.600 € Aufwand nach Steuerersparnis Eigener Aufwand Steuerersparnis rund 8.400 €

Wichtig für Mischfälle: Beiträge, die bereits in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk fließen, werden auf denselben Höchstbetrag angerechnet. Wer komplett selbstständig ist und nirgendwo pflichtversichert, hat den vollen Betrag zur Verfügung. Der Haken: Das Kapital ist gebunden, es gibt nur eine lebenslange Rente, keine Einmalauszahlung, keine Vererbung ohne Zusatzbaustein. Rürup ist deshalb ein starker Baustein, aber selten der einzige.

Baustein 4: Die Steuerrücklage, die eine Nachzahlung nicht zur Krise macht

Einkommensteuer-Vorauszahlungen basieren auf dem letzten bekannten Gewinn, nicht auf dem aktuellen. Wächst das Geschäft, kommt die Nachzahlung meist erst mit dem nächsten Steuerbescheid, oft ein bis zwei Jahre später und auf einen Schlag. Wer monatlich einen festen Prozentsatz vom Gewinn auf ein getrenntes Konto legt, statt ihn im laufenden Betrieb mitlaufen zu lassen, nimmt der Nachzahlung den Schrecken. Als grobe Orientierung, abhängig vom individuellen Steuersatz: 25 bis 30 Prozent des Gewinns zurücklegen und nicht anfassen, Vorauszahlungen bei deutlichen Gewinnsprüngen zeitnah mit dem Finanzamt anpassen lassen.

Betriebsausgaben und Investitionsabzugsbetrag (IAB) zusätzlich nutzen. Der IAB erlaubt, bis zu 50 Prozent geplanter Investitionen vorab vom Gewinn abzuziehen, bevor überhaupt gekauft wurde, plus Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr. Das verschiebt Steuer in die Zukunft und schafft Liquidität heute, Umsetzung immer mit dem Steuerberater.

Was du daraus mitnehmen kannst

  • Krankengeld ist für Selbstständige kein Automatismus. Ohne Wahltarif oder private Krankentagegeld-Versicherung bleibt bei längerer Krankheit die komplette Einkommenslücke.
  • Die Arbeitskraft braucht einen eigenen Schutz. Ohne gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine BU für Selbstständige oft noch wichtiger als für Angestellte.
  • Die Rürup-Rente ist 2026 der stärkste steuerliche Vorsorgehebel, dafür ist das Kapital bis zur Rente fest gebunden.
  • Eine Steuerrücklage von 25 bis 30 Prozent des Gewinns verhindert, dass eine Nachzahlung zum Liquiditätsproblem wird.
  • Jeder Baustein ist eine eigene Entscheidung. Niemand füllt sie automatisch für dich.

Welche dieser vier Bausteine bei dir am dringendsten fehlt, hängt von deiner Einkommenssituation, deinem Alter und deiner bisherigen Absicherung ab. Das schauen wir uns gerne gemeinsam an.

→ Rechne deine Lücke bei längerer Krankheit durch: Krankentagegeld-Rechner

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung. Krankengeld-Berechnung (90 % Netto, 70 % Brutto, 70 % der KV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 rund 4.068,75 €, abzüglich rund 12,4 % Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung) und Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V: Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung, Stand 2026, vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Rürup-Höchstbeträge 2026 (30.826 € Einzelveranlagung, 61.652 € Zusammenveranlagung) nach § 10 Abs. 3 EStG: Quelle gn-finanzpartner.de und versicherungsmakler.ac, beide abgerufen 28.09.2026. Steuerersparnis-Beispiel mit 42 % Grenzsteuersatz: vereinfachte Modellrechnung, individueller Steuersatz kann abweichen. Für verbindliche Details gilt der Rat eines Steuerberaters oder einer individuellen Beratung.