Vermögenswirksame Leistungen: Geld vom Chef, das viele verschenken
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Zuschuss deines Arbeitgebers zu einem Sparvertrag, meist ein paar Euro im Monat, oft tarifvertraglich geregelt. Viele Angestellte wissen gar nicht, dass ihnen das zusteht, oder haben den Antrag einmal gestellt und nie wieder angeschaut. Dabei kommt on top noch eine staatliche Förderung dazu, die Arbeitnehmersparzulage (AN-Sparzulage). Ein kurzer Überblick, was dahintersteckt.
Was der Arbeitgeber dazugibt
Wie viel dein Arbeitgeber zahlt, ist nicht gesetzlich einheitlich festgelegt, sondern hängt vom Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab. Verbreitet sind Beträge zwischen rund 6,65 Euro und 40 Euro im Monat, in manchen Tarifverträgen auch mehr. Der erste Schritt ist deshalb einfach: bei der Personalabteilung nachfragen, ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden. Wer nichts beantragt, bekommt in der Regel auch nichts, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt.
Die Arbeitnehmersparzulage: der Staat legt noch etwas drauf
Fließen die VL in einen Aktienfondssparplan, gibt es zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage vom Staat: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro Jahressparleistung (800 Euro bei Ehepaaren mit zwei Verträgen), also maximal 80 Euro pro Person und Jahr. Bei einem Bausparvertrag liegt der Fördersatz bei 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr (940 Euro bei Ehepaaren), maximal rund 43 Euro pro Person. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 Euro im Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 80.000 Euro für Verheiratete. Stand: 2026, Quelle: finanztip.de, vermoegenswirksame-leistungen.de.
Warum viele es trotzdem liegen lassen
Drei typische Gründe: Erstens wissen viele gar nicht, dass ihr Arbeitgeber VL zahlt, weil es nie thematisiert wurde. Zweitens läuft ein einmal beantragter Vertrag oft passiv weiter, ohne dass später geprüft wird, ob die Anlageform noch passt. Drittens wird die Arbeitnehmersparzulage in der Steuererklärung schlicht vergessen, obwohl das Finanzamt sie bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung automatisch berücksichtigt.
Was du daraus mitnehmen kannst
- Erster Schritt: bei der Personalabteilung nachfragen, ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden.
- Fondssparen: 20 % Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 400 €/Jahr, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 € (80.000 € verheiratet) liegt.
- Bausparen: 9 % Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 470 €/Jahr, gleiche Einkommensgrenzen.
- Zulage nicht vergessen: muss über die Steuererklärung beantragt werden, kommt nicht automatisch.
- Welche Anlageform (Fonds oder Bausparen) zu dir passt, hängt davon ab, ob du eher Vermögen aufbauen oder in Richtung Eigenheim sparen willst.
Ob sich Fondssparen oder Bausparen für dich mehr lohnt und wie du das mit deinem übrigen Sparen kombinierst, schauen wir uns gerne gemeinsam an.
→ Passender Rechner: Zulagen-Rechner
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Fördersätze und Einkommensgrenzen können sich ändern, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Stand: 2026.